Befristete Verdoppelung des Investitionsfreibetrags
Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
Das Finanzministerium hat neue Forschungsprämienrichtlinien veröffentlicht, die einen Überblick über die inhaltlichen Anforderungen geben.
Aufgrund des Strukturwandels ergeben sich steuerliche Abgrenzungsfragen dahingehend, ob Tätigkeiten unter die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb fallen.
Wer faktisch die Leitung übernimmt, Zahlungen anordnet und steuerliche Pflichten wahrnimmt oder unterlässt, ist als faktischer Geschäftsführer zu qualifizieren.
Mit 1.7.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 pro Kilometer auf € 0,25 gesenkt. Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.
Fahrtkosten eines in Österreich wohnhaften Vaters, der sein Kind regelmäßig aus Tschechien abholt und zurückbringt, stellen keine außergewöhnliche Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden kann, dar.
Im Falle einer Kleinbetragsrechnung kann durch Schätzung ermittelt werden, für welchen Anteil der Rechnungen der Unternehmer, der in seinen Rechnungen zu Unrecht Mehrwertsteuer ausgewiesen hat, diese Steuer kraft Rechnungslegung schuldet.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Parkplatzes an einen Arbeitnehmer, der ein gültiges Parkpickerl besitzt, kein Sachbezug anzusetzen ist.