Corona-Schutzschirm für Veranstaltungen

Da die Ausrichtung von Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie mit größeren Risiken
verbunden ist, kann bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein nicht
rückzahlbarer Zuschuss im Falle von finanziellen Nachteilen aufgrund Corona-bedingter
Veranstaltungseinschränkungen oder -absagen beantragt werden.

Ausfallsbonus

Die Wirtschaftshilfen wegen der COVID-19-Pandemie wurden um den Ausfallsbonus ergänzt.
Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II (FKZ II) umfasst er sowohl einen direkten Zuschuss als
auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung.

Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen

Wird eine Selbstanzeige erst anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet, muss
für die strafbefreiende Wirkung dieser Selbstanzeige zusätzlich zu den verkürzten Abgaben auch
eine Abgabenerhöhung entrichtet werden.