Wer muss INTRASTAT-Meldungen abgeben?

Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der
grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Unternehmer Waren innerhalb der
EU kaufen und verkaufen, müssen sie unter Umständen eine INTRASTAT-Meldung abgeben.

Was ist bei Einkünften im Ausland zu beachten?

Sollten Sie etwa eine Wohnung im Ausland besitzen und vermieten, können sich Einkünfte
daraus auch auf die Steuerbelastung in Österreich auswirken. Denn wer seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist grundsätzlich mit seinem gesamten Einkommen,
gleichgültig wo es erzielt wird, in Österreich steuerpflichtig.

Aufbewahrung von Belegen

Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und
Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre.

Achtung beim Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist

Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde oder eines Vorlageantrags gegen einen
Abgabenbescheid beträgt einen Monat. Diese Frist kann – auch mehrfach – auf Antrag des
Steuerpflichtigen verlängert werden. Allerdings sind bei solchen Fristverlängerungsanträgen
Feinheiten zu beachten, um keine Fristversäumnis zu riskieren.

Geplante Besteuerung von Kryptowährungen

Laut Ministerialentwurf zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 sollen Kryptowährungen in
die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen sollen
somit Einkünfte aus Kryptowährungen – wie auch Einkünfte aus klassischem Kapitalvermögen
– dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen.