Wann müssen Ärzte eine Registrierkasse führen?

Alle Betriebe, somit auch Ärzte, müssen seit 2016 ab einem Jahresumsatz von € 15.000 je
Betrieb und, wenn die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500 im Jahr überschreiten, eine
Registrierkasse verwenden und an die Patienten Belege erteilen. Bei Ärzten ergeben sich aus
dieser Pflicht Besonderheiten.

Verpflichtende WiEReG-Jahresmeldung

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde zur Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung eingerichtet. Es beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer
von Personen- und Kapitalgesellschaften, Stiftungen sowie Trusts. Die Daten müssen
regelmäßig überprüft werden, sonst drohen Zwangsstrafen.