Pflegeleistungen: Wann entfällt die Umsatzsteuer?

Pflegerische Kernkompetenzen diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) können als steuerfreie Heilbehandlungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten. Entscheidend ist dabei, dass sowohl die persönlichen Voraussetzungen als auch der konkrete therapeutische Zweck der Leistung erfüllt sind.